Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulässigkeit einer Bilanzänderung
Anmerkungen zum und zum
Der und in seinem Beschluss v. - IV R 14/04 die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1999 (EStG n. F.) verneint, weil in beiden Streitfällen keine Bilanz vorgelegen hat, die geeignet gewesen wäre, die Rechtsfolgen des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG n. F. auszulösen. In dem Verfahren IV R 37/04 hatten die Ehegatten unter Verkennung ihrer Mitunternehmerschaft nur eine Bilanz für ein Einzelunternehmen vorgelegt. Die Inanspruchnahme der Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG in der späteren Mitunternehmerbilanz stellte daher keine Bilanzänderung dar. In dem Verfahren IV R 14/04 entschied der BFH, dass die von einer Mitunternehmerschaft aufgestellte Sonderbilanz keine Bilanz ist, die das Änderungsverbot auslöst, wenn der Mitunternehmer die Vermutung seines Mitwirkens an der Aufstellung der Sonderbilanz erschüttert oder die Vermutung nicht eingreift. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen einer zulässigen Bilanzänderung und stellt darüber hinaus fest, dass eine Bilanzberichtigung i. S. des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG anzunehmen ist, wenn z. B. Einlagen und Entnahmen fehlerhaft verbucht werden...