Der nach der Lohnsteuerrichtlinie
maßgebende Pauschbetrag für Übernachtungen im Ausland ist nicht
anzusetzen, wenn dieser nach dem Vortrag des Steuerpflichtigen zu einer
offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde. Das Finanzamt
ist in diesem Fall berechtigt, einen Nachweis über die durch den
Auslandsaufenthalt tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen. Wird
dieser nicht erbracht, können die Aufwendungen auf der Grundalge der vom
Arbeitgeber steuerfrei gewährten erstattungsfähigen Beträge
geschätzt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2006 S. 428 Nr. 13 EFG 2006 S. 880 Nr. 12 IWB-Kurznachricht Nr. 16/2006 S. 745 IAAAB-82696
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