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Schenkung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt erfordert die vorherige Entnahme der Anteile aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Übertragenden. Das vorbehaltene Nießbrauchsrecht entsteht im Privatvermögen des Berechtigten. Das Nießbrauchsrecht an einem Kapitalgesellschaftsanteil gehört zum Privatvermögen und stellt kein Sonderbetriebsvermögen des als Mitunternehmer anzusehenden Nießbrauchsberechtigten an einer Kommanditbeteiligung dar, wenn die Kapitalgesellschaft eine eigene Geschäftstätigkeit unterhält und zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft keine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht. In der Ablösung des Nießbrauchsrechts liegt dann ein nicht steuerbarer Vorgang auf der...