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FG München 01.03.2006 7 K 3966/03, NWB direkt 18/2006 S. 10

Unvereinbarkeit der Vorenthaltung einer Steuervergünstigung gegenüber EU-Kapitalgesellschaft

Es verstößt gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in einem anderen Mitgliedstaat der EU (hier: Italien) von einer Steuervergünstigung (hier dem Schachtelprivileg hinsichtlich einer inländischen Tochterkapitalgesellschaft im Rahmen der beschränkten Vermögensteuerpflicht) auszuschließen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anteile an der ausländischen Obergesellschaft im Ansässigkeitsstaat tatsächlich einer Vermögensbesteuerung unterliegen.