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BFH 14.02.2008 IV R 61/05, NWB direkt 18/2006 S. 4

Keine Reinvestitionsrücklage bei verschleierter Schenkung

Ist keine „Veräußerung” i. S. des § 6b Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 EStG gegeben, ist das Finanzamt befugt, die gemäß § 6b EStG gebildete Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen. Auch wenn eine Grundstücksübertragung der äußeren Form nach durch einen Kaufvertrag erfolgt, kann dieses Rechtsgeschäft der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, wenn es sich um ein Scheingeschäft i. S. des § 41 Abs. 2 Satz 1 AO handelt. Ist nach Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls davon auszugehen, dass die Vertragsbeteiligten mit einem Grundstückskaufvertrag eine in Wahrheit vorgenommene unentgeltliche Übertragung des Grundstücks verdecken wollten, ist die verschleierte Schenkung der Besteuerung zugrunde zu legen.