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Darlehenszinsen eines in den USA ansässigen Kommanditisten
Das DBA USA 1989 geht implizit davon aus, dass die Vertragsstaaten für die Einkünftequalifikation von Sondervergütungen des Gesellschafters einer gewerblich tätigen Personengesellschaft auf ihr nationales Recht zurückgreifen dürfen. Die Qualifikation von Darlehenszinsen, die eine inländische gewerblich tätige Personengesellschaft an einen in den USA ansässigen Gesellschafter leistet, richtet sich daher nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Abkommensrechtlich liegen gewerbliche Gewinne i. S. von Art. 7 des DBA USA 1989 vor. Liquide Mittel, die bürgerlich-rechtlich aus dem Gesamthandsvermögen einer KG herausgelöst und auf eine zwischen den Kommanditisten dafür errichtete GbR übertragen werden, bleiben als Sonderbetriebsvermögen I weiterhin Betriebsvermögen der KG, wenn die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter in ihrer mitunternehmerischen Verbundenheit wir...