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Klagebefugnis bei Ausweis einer Grundstücksgemeinschaft als Steuerschuldnerin
Ein Gewerbesteuermessbescheid, der eine Grundstücksgemeinschaft als Steuerschuldnerin ausweist, kann als ein zusammengefasster, gegen alle Gemeinschafter als Gesamtschuldner gerichteter Bescheid angesehen werden, wenn auch die Gemeinschafter als Adressaten benannt sind, mit der Folge, dass auch der einzelne Gemeinschafter klagebefugt ist. Die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheids kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen worden ist. Die Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids erstreckt sich nicht auf die Bestimmung des Steuergläubigers. Vielmehr ist die Hebeberechtigung der Gemeinde eigenständig bei Erlass des Gewerbesteuerbescheids zu prüfen.