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Kürzung von Gewinnanteilen ohne Zinsen aus dem Erwerb der Beteiligung (§ 9 Nr. 2a GewStG)
Die Kürzung von Gewinnanteilen aus einer fremdfinanzierten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gem. § 9 Nr. 2a GewStG ist brutto vorzunehmen, d. h. in Höhe der Gewinnanteile. Sie ist nicht um die Kreditzinsen zu kürzen, die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendet werden. Das FA hatte den Kürzungsbetrag unter Hinweis auf Abschn. 61 Abs. 1 Satz 12 GewStR 1998 um die von der Klägerin gezahlten Kreditzinsen gekürzt, die mit dem Erwerb der Beteiligung in Zusammenhang standen.
Der BFH widersprach der Verwaltungsauffassung. Denn zum einen gelte der Rechtsgedanke des § 3c EStG nur bei steuerbefreiten Einnahmen, zu denen die Gewinnanteile nicht gehörten. Zum anderen seien die Kreditzinsen bereits nach § 8 Nr. 1 GewStG zur Hälfte als Dauerschuldzinsen dem Gewinn hinzugerechnet worden. Daher könnten diese nicht noch einmal bei der Kürzung nach in Ansatz gebracht werden (