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Steuerliche Konsequenzen von Sanierungsmaßnahmen
Rangrücktritt, Forderungsverzicht gegen Besserungsschein und Patronatserklärungen
In vorhergehenden Beiträgen wurde erläutert, wie Sie im Unternehmen Ihres Mandanten eine Krise erkennen und – sofern diese in eine Existenzgefahr umzuschlagen droht – Insolvenzgründe prüfen können ( und ). Im Folgenden wird beschrieben, welche Sanierungsmaßnahmen Sie zur Beseitigung der Insolvenzreife anwenden können – Rangrücktritt, Forderungsverzicht gegen Besserungsschein und Patronatserklärung – und welche steuerlichen Konsequenzen diese für Ihren Mandanten haben. In einer der nächsten Ausgaben steht der Einsatz von Gestaltungsinstrumenten im Mittelpunkt.
I. Rangrücktritt
Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen sind im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus grundsätzlich als Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, solange die Gesellschafter keinen Rangrücktritt erklärt haben.
1. Zivil- und Bilanzrecht
Nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M. (Urteil v. - 3 U 37/1999, DStR 2003 S. 1892 mit Anm. Wälzholz) sind allerdings eigenkapitalersetzende Darlehen im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus in der Zeit vor März 2001 nicht als Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, wenn ein formloser, laienhafter Rangrücktritt vereinbart wurde. Dieser ...