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Investitionszulage | Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken bei zeitlich begrenzter Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung an obdachlose Suchtkranke
Wohnungen, deren einzelne Zimmer in der Regel für zwölf Monate an obdachlose Suchtkranke vermietet werden, um sie auf ein selbständiges Wohnen vorzubereiten, dienen nach dem NWB IAAAB-82054 der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken i. S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999. Siehe hierzu auch Gesamtdarstellung zur Investitionszulage NWB ZAAAB-71916.