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FG Münster 21.12.2005 7 K 5243/02 F, NWB 18/2006 S. 140

Einkommensteuer | Aufgabegewinn bei Liquidation einer Organgesellschaft und einer Organträgerin

Wird eine Organkapitalgesellschaft, deren Anteile zu 100 v. H. einem Gesellschafter der Organträgerin gehören, zugleich mit der Organträgerin aufgelöst, liegt eine Gesamtbetriebsaufgabe vor, bei der der Aufgabegewinn der Organkapitalgesellschaft tarifbegünstigt zu besteuern und kein laufender Gewinn ist. Die Vorschrift des § 17 Abs. 4 Satz 3 EStG findet keine Anwendung, weil es sich nicht nur um eine Teilbetriebsaufgabe handelt ( NWB IAAAB-77483).