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Einkommensteuer | Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Höchstbetrag bei zusammenveranlagten Ehegatten
Bei zusammenveranlagten Ehegatten bestimmt sich der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen aus der Summe der jedem Ehegatten unter seinen persönlichen Voraussetzungen zustehenden Höchstbeträge. Die II 2.08 eine Übersicht mit häufig vorkommenden Fallvarianten und die den Ehegatten jeweils zustehenden Höchstbeträge veröffentlicht.