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BFH 13.12.2005 XI R 5/02, NWB 18/2006 S. 139

Einkommensteuer | Realsplitting bei Unterhaltszahlungen an den in Österreich wohnenden geschiedenen Ehegatten

Unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 1996 können Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten auch dann abgezogen werden, wenn der Empfänger nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, er aber seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union hat. Nach österreichischem Einkommensteuerrecht werden die Unterhaltszahlungen bereits dem Grunde nach nicht der Besteuerung unterworfen; korrespondierend ist auch der Abzug von Unterhaltsleistungen nicht vorgesehen. Ein Ehemann kann daher Unterhaltszahlungen an seine in Österreich lebende geschiedene Ehefrau nicht im Rahmen des Realsplittings abziehen, weil die Besteuerung der Zahlungen bei der Ehefrau nicht durch eine Bescheinigung der österreichischen Steue...