Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 18 vom Seite 1477

Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer nicht zur Entscheidung angenommen

Die gegen das gesamte Verfahren der Grundsteuer (Einheitswertfestsetzung, Festsetzung des Grundsteuermessbetrags und Erhebung) gerichtete Verfassungsbeschwerde 1 BvR 311/06 wurde, wie jetzt bekannt und vom DStV mitgeteilt wurde, mit Beschluss v. vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Widersprüche und Einsprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide sowie Anträge auf Herabsetzung oder Aufhebung des Grundsteuermessbetrags werden daher voraussichtlich abschlägig beschieden, sofern sie sich ausschließlich auf dieses Verfahren stützen.

Weiter anhängig ist die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1644/05, die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet (vgl. hierzu NWB Beratung aktuell 36/2005 und 6/2006).