Betreuung von Vermittlern keine umsatzsteuerbefreite Vermittlungsleistung
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 FGO.
Leistungen zur umfassenden Betreuung von Vermittlern, für die ein Entgelt entrichtet wird, sind nicht selbst Vermittlungsleistungen.
Die Betreuung der Vermittler ist keine Dienstleistung, die unter Art. 13 B d) Ziff. 5 der 6. EG-Richtlinie fällt. Denn die
Betreuung der Vermittler steht mit der Dienstleistung, die die Vermittler selbst erbringen, nicht in unmittelbarem Zusammenhang.
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 736 Nr. 12 KAAAB-82451
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