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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 648/05

Gesetze: UStG § 6a Abs. 1, UStG § 4 Nr. 1b, UStDV § 17a

Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Beförderung durch den Abnehmer

Leitsatz

  1. Der Belegnachweis, dass der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat (Abnehmerversicherung), muss bei dem Beginn der Beförderung des Gegenstandes der Lieferung durch den Abnehmer vorliegen.

  2. Mit einer nach Ausführung einer Lieferung erstellten und darüber hinaus falschen schriftlichen Bestätigung des Abnehmers über die Beförderung der Gegenstände der Lieferung kann der Lieferer den Belegnachweis nicht führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAB-82444

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