Keine Verhandlungsgebühr für Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; keine Beweisgebühr ohne förmlichen
Beweisbeschluss
Leitsatz
Die Kostenentscheidung des Gerichts nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist keine Entscheidung, die den Ansatz
einer Verhandlungsgebühr gemäß § 117 BRAGO rechtfertigt. Erklären die Beteiligten während des Klageverfahrens übereinstimmend
die Hauptsache für erledigt, endet hierdurch unmittelbar das Verfahren.
Eine Beweisgebühr entsteht nicht, wenn das Gericht keinen förmlichen Beweisbeschluss erlassen, sondern mit der Ladung eines
Steuerbeamten zum Termin zur mündlichen Verhandlung lediglich das Beweisthema bekannt gegeben hat.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 928 Nr. 12 UAAAB-82413
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