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IWB Nr. 8 vom Seite 342

Finanzverwaltung von Singapur erlässt umfangreiche Verrechnungspreis-Richtlinie

von StB Dr. Axel Nientimp und und RA Roland Pfeiffer, Deloitte, Düsseldorf

Die Finanzverwaltung von Singapur (Inland Revenue Authority of Singapore – IRAS) hat am eine umfangreiche Richtlinie erlassen, in der sie die offizielle Verwaltungsmeinung zu den geltenden gesetzlichen Vorschriften bezüglich grenzüberschreitender Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen darlegt.

Mit der 38-seitigen Richtlinie verfolgt die Finanzverwaltung einen sehr pragmatischen Ansatz, der die betroffenen Steuerpflichtigen auffordert, in Zweifelsfällen die Diskussion mit der Finanzverwaltung zu suchen. Ziel der Richtlinie ist es, eine mögliche Doppelbesteuerung für die Steuerpflichtigen zu vermeiden. Inhaltlich lehnt sich die Richtlinie eng an die international und auf OECD-Ebene akzeptierten Definitionen und Grundsätze an, auch wenn Singapur selbst nicht Mitglied der OECD ist.

I. Grundsätze der Verrechnungspreisbestimmung

Die Definition des Fremdvergleichsgrundsatzes in der Richtlinie bezieht sich unmittelbar auf Art. 9 des OECD-MA. Zur Durchführung des Fremdvergleichs empfiehlt die Richtlinie einen dreistufigen Ansatz.

1. Vergleichsanalyse

Im Rahmen der Vergleichsanalyse sind die Preise oder Margen der untersuchten verbundenen Transaktionen mit den Preis...