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IWB Nr. 8 vom Seite 339

EU-Kommission legt Fortschrittsbericht zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vor

von Jean Mueller, Brüssel

Die von der EU-Kommission geleitete Arbeitsgruppe „Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage” (GKKB) hat am eine Mitteilung zu den bisherigen Fortschritten und den weiteren Schritten zur GKKB veröffentlicht.

In der Mitteilung wird über ermutigende Fortschritte berichtet, die die Arbeitsgruppe bislang erzielt habe. Doch auch die Bereiche, in denen eine weitere politische Unterstützung von Seiten der Mitgliedstaaten erforderlich sei, werden aufgezeigt.

Die Einführung einer einfachen und transparenten gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage werde zwangsläufig dazu führen, dass jeder Mitgliedstaat Änderungen vornehmen müsse. Dies sei eine anspruchsvolle Aufgabe, die nur erfüllt werden könne, wenn sich die Mitgliedstaaten und ihre Sachverständigen mit aller Kraft dafür einsetzen.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen der Mitteilung lauten wie folgt:

  • Die GKKB sollte einfach und einheitlich gestaltet werden und möglichst wenige Ausnahmen gestatten.

  • Die Steuerbemessungsgrundlage sollte konsolidiert sein und den Unternehmen als Wahlmöglichkeit angeboten werden.

  • Die Vorschriften für die Berechnung der GKKB sollten in sich geschlossen ...