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Österreich | Abgabenänderungsgesetz 2005
Nach Zustimmung des Nationalrates am und des Bundesrates am ist das Abgabenänderungsgesetz 2005 verabschiedet worden. Damit treten für 2006 u. a. folgende wichtige Steuerrechtsänderungen in Kraft: Zur Berücksichtigung von Freibeträgen für Forschung von 35 % bzw. 25 % und Bildung von 20 % ist der entsprechende Kennziffereintrag im Erklärungsvordruck notwendig. Zur Vermeidung der Inanspruchnahme mehrerer Abschreibungen wird der erhöhte 35 %ige Forschungsfreibetrag nur für Aufwendungen gewährt, die über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre liegen. Bei der Besteuerung von Zinserträgen nach der EU-Zinsrichtlinie ist jede inländische Zahlstelle verpflichtet, eine elektronische Erklärung nach der FinanzOnline-Verordnung 2002 abzugeben und die einbehaltene Quellensteuer jäh...