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FG Nürnberg 23.03.2005 III 249/2004, NWB direkt 17/2006 S. 2

Auskunftsersuchen an Berufskammer zulässig

Verschwiegenheitspflichten, die sich aus Vorschriften einer Berufsordnung für Berufskammern ergeben, verdrängen nicht die Auskunftspflichten nach den Vorschriften der §§ 105, 93 AO.