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Kies als Abfallprodukt kein Bodenschatz
Nach der Rechtsprechung des BFH entsteht das Wirtschaftsgut „Bodenschatz” nur, wenn der Bodenschatz zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebracht wird. Dies ist gem. (BFH/NV 2005 S. 1991) bei einer eher unbeabsichtigten Verwertung von Kies als notwendiges Abfallprodukt von Erdarbeiten zum Bau einer Verkehrsstraße nicht der Fall.▶NWB LAAAB-61252