Gewährung von Investitionszulage nach § 2 InvZulG 1999
Änderung der Eingruppierung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 für Recyclingbetriebe
Bezug:
Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob der zeitliche Anwendungsbereich der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Ausgabe 2003 – (WZ 2003) ab dem zutreffend ist. Grund hierfür war, dass das BStBl 2003 I S. 556, erst am veröffentlicht wurde.
Es wurde beschlossen, dass bei (Bauschutt)recyclingbetrieben – abweichend zum a. a. O., – aus Vertrauensschutzgründen erst dann auf die geänderte Eingruppierung (in die Abteilung 14) der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 abzustellen ist, wenn die Investitionen nach dem begonnen wurden.
Daher sind die Ausführungen in o. a. Bezugsverfügung vom zur Einordnung in die WZ 2003 erst für Investitionen anzuwenden, die nach dem begonnen wurden.
Es wird gebeten nunmehr die Bearbeitung der zurückgestellten Anträge auf Investitionszulage sowie der anhängigen Rechtsbehelfe wieder aufnehmen und anhand der obigen Ausführungen abzuschließen.
Thüringer
Landesfinanzdirektion v. - InvZ 1260 A - 53 - L
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Fundstelle(n):
ZAAAB-81970