Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 EStG für Arbeitgeberleistungen an eine Zusatzversorgungskasse aufgrund eines allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrags
Leitsatz
1. Werden tarifvertragliche Bestimmungen über ein Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer (hier: im Bereich der Landwirtschaft)
vom zuständigen Bundesministerium (hier: für Arbeit und Sozialordnung) gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz für allgemein gültig
erklärt und ist ein selbst nicht tarifgebundener Arbeitgeber deswegen zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Zusatzversorgungskasse
verpflichtet, so sind diese Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 62 Satz 1, 3. Alternative EStG „…nach einer auf gesetzlicher
Ermächtigung beruhenden Bestimmung”…) steuerfrei.
2. Mit „gesetzlichen Vorschriften” i.S. von § 3 Nr. 62 Satz 1, 2. Alternative EStG sind nur formelle Gesetze gemeint, die
in einem verfassungsmäßigen-förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen sind. Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge
sind keine formellen Gesetze in diesem Sinne.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1038 Nr. 14 PAAAB-81917
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