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Impairment only approach des IASB und Einheitstheorie des RFH/BFH für den positiven goodwill
I. Problemstellung
Der Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) nimmt angesichts der zunehmenden „M&A-Aktivitäten” international operierender (Konzern)-Unternehmen eine Schlüsselposition ein. Die Frage nach der sachgerechten Abgrenzung des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sowohl Bilanzersteller und -analysten als auch Abschlussprüfer seit jeher vor große Herausforderungen. Im Rahmen von Unternehmenserwerben kommt der Kaufpreisallokation (purchase price allocation) eine wesentliche Bedeutung zu.
Nach h. M. stellt der goodwill den Mehrwert dar, „den ein Unternehmen über den Substanzwert der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich der Verbindlichkeiten” hinaus inne hat. Weiterhin repräsentiert dieser die betrieblichen Gewinnchancen, soweit sie nicht einzelnen Wirtschaftsgütern zuzuordnen sind, sondern durch das Unternehmen im Ganzen in Erscheinung treten. Die selbständige Verkehrsfähigkeit ist jedoch mangels Einzelveräußerbarkeit kein Kennzeichen des goodwill. Eine gängige Unterscheidung erfolgt in den originären und derivativen Geschäfts- oder Firmenwert. Der entgeltlich erworbene goodwill, definiert als Mehrwert, der durch den Kaufpreis auf den Erwerber übergegangen is...