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Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens auf das Besitzunternehmen
Der X. Senat des BFH hat den Vorlagebeschluss an den Großen Senat v. - X R 59/00 aufgehoben, da der Rechtsgrund für die auf Divergenz gemäß § 11 Abs. 2 und 3 FGO gestützte Vorlage entfallen ist, nachdem neben dem I. und IV. Senat nunmehr auch der VIII. Senat der Abweichung von der im Urteil des I. Senats v. - I R 187/79 , im Beschluss des IV. Senats v. - IV B 21/91 und in den Urteilen des VIII. Senats v. - VIII R 282/82 und v. - VIII R 57/99 vertretenen Rechtsauffassung zugestimmt haben, dass in den Fällen der Betriebsaufspaltung die Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens nicht auch auf das Besitzunternehmen erstreckt werden könne.