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Minderung der Anschaffungskosten durch erhaltene Vorteile
Da die dem Einkommensteuerrecht (Bilanzsteuerrecht) entnommenen Begriffe im Investitionszulagenrecht grundsätzlich nach dem für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen sind, mindern gewährte Vorteile die für die Höhe der Investitionszulage maßgebenden Anschaffungskosten nur dann, wenn sie ausschließlich oder so gut wie ausschließlich dem jeweiligen Anschaffungsvorgang zugerechnet werden können.