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Berücksichtigung von Verlusten in besonderen Verrechnungskreisen
Die OFD Münster hat zur Frage, warum der im Einkommensteuerbescheid verrechnete vortragsfähige Verlust bei privaten Veräußerungsgeschäften bei Ehegatten zwar im Betrag, aber nicht bei der Zurechnung auf die Ehegatten mit der Feststellung im Verlustfeststellungsbescheid übereinstimmt, Stellung genommen. Danach sind Verluste im besonderen Verrechnungskreis lediglich nach Maßgabe des § 10d EStG zu berücksichtigen.