Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Koblenz 21.02.2006 S 7280 A - St 44 5, BBK 8/2006 S. 4590

Digitale Archivierung von Rechnungen per Telefax (§ 14 UStG i. V. mit § 147 AO)

Von einem Standard-Fax an ein anderes Standard-Fax übertragene Papierrechnungen gelten nach Ansicht der Finanzverwaltung als „elektronisch übermittelte Rechnungen” und können wie per Post eingehende Rechnungen digital archiviert werden (vgl. auch Abschn. 184a Abs. 5 Nr. 1 UStR 2005). Hierbei sind die GoB zu beachten (§ 147 AO). § 147 AO geht den Regelungen in den UStR 2005 vor, so dass auch bei Faxrechnungen eine dauerhafte Aufbewahrung in Papierform nicht erforderlich ist. Voraussetzung ist vielmehr, dass die Aufbewahrung nach § 147 Abs. 2 AO sichergestellt ist. Für den Vorsteuerabzug ist das Vorliegen der Faxrechnung in Papierform dann nicht erforderlich.

Ein Verfahren, das die im Faxgerät eingehende Bilddatei elektronisch abgreift und deshalb auf den Ausdruck des Fax und die anschließende elektronische Archivierung verzichtet, wid...