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Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr
Durch Umstellung der Vertriebstrukturen sind bei einigen Luftverkehrsunternehmen die bisherigen Agenturverträge in der Regel ab dem durch Vereinbarungen nach einem sog. Nullprovisionsmodell ersetzt worden. Die Reisebüros haben danach beim Verkauf von Flugscheinen keinen Anspruch auf (Grund-)Provision oder sonstiges Entgelt gegenüber dem Luftverkehrsunternehmen mehr; z. T. ist eine Vermittlungstätigkeit für das Luftverkehrsunternehmen ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Reisebüros beim Verkauf von Flugscheinen im Rahmen eines solchen Nullprovisionsmodells tätig, wird die Vermittlungsleistung gegenüber dem Reisenden erbracht. Hierfür erheben die Reisebüros von den Reisenden regelmäßig als Gebühren bezeichnete Beträge (z. B. sog. Service-Fee). Das BMF nimmt zu den durch die Umstellung der Ve...