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BFH 24.01.2006 VII 44/04, NWB direkt 15/2006 S. 11
Stromsteuer: Keine Steuerbegünstigung für Augenoptiker
Der Betrieb eines Augenoptikers ist kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes i. S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Stromsteuerbegünstigung kommt deshalb nicht in Betracht.