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Nachversteuerung bei Auflösung durch Insolvenzverfahren
Der Nachversteuerungstatbestand des § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gründe, den Betriebsvermögensfreibetrag und den Bewertungsabschlag trotz Auflösung der Kapitalgesellschaft zu gewähren, liegen nicht vor.