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FG Köln Urteil v. - 9 K 4265/01

Gesetze: BGB § 1922, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, BGB § 779

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Durch Vergleich zwischen der Erbengemeinschaft und einem Dritten bezifferte Forderung gehört zum steuerpflichtigen Nachlass

Leitsatz

Hat der Erblasser einer Bank bzw. einem Bankangestellten im einzelnen nicht genau bekannte Geldbeträge zur Anlage überlassen und einigen sich erst die Erbengemeinschaft und die Bank über die Höhe eines Rückforderungsanspruchs des Erblassers, so ist die Forderung nicht etwa mit Null im Zeitpunkt des Erbfalls, sondern rückwirkend mit dem im Vergleich bezifferten Betrag als steuerpflichtiger Erwerb anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAB-81219

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