Zahl der Gewerbebetriebe bei Vermietung mehrerer
Grundstücke an ein Betriebsunternehmen
Leitsatz
Wird der Geschäftsbetrieb des
Betriebsunternehmens sukzessive von einem Grundstück auf ein anderes,
ebenfalls der Betriebsaufspaltung unterliegendes Grundstück verlagert, so
sind die beiden Grundstücksvermietungen weder als zwei Gewerbebetriebe
noch als Teilbetriebe zu qualifizieren. Der Gewinn aus der
Überführung des nach Abschluss der Betriebsverlagerung nicht mehr an
das Betriebsunternehmen vermieteten Grundstücks in das Privatvermögen
des Vermieters ist deshalb Gewerbeertrag i. S. d. § 7 GewStG 1995.
Der einheitlich geschäftliche
Betätigungswille des das Betriebsunternehmen beherrschenden Vermieters
führt zu einer wirtschaftlichen Verflechtung der
Grundstücksvermietungen (Besitzunternehmen).
Fundstelle(n): IAAAB-81205
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