Einkünfteerzielungsabsicht bei privater Rentenversicherung
Leitsatz
Bei einer privaten Rentenversicherung mit einer nicht garantierten Bonusrente, die gegen Zahlung eines kreditfinanzierten
Einmalbetrages abgeschlossen wurde, kann ein hoher Zinsbetrag als Werbungskosten von den Einkünften aus § 22 Nr. 1 Satz 3
Buchst. a EStG bzw. § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG abgezogen werden, wenn die Kreditzinsen nicht die voraussichtlichen Renteneinnahmen
übersteigen. Bei der Ermittlung des zu erwartenden Totalgewinns kann die nicht garantierte Bonusrente als wiederkehrender
Bezug nicht nur mit dem Ertragsanteil, sondern in voller Höhe in Ansatz gebracht werden, bemessen an der statistischen Lebenserwartung
des Versicherten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2006 S. 1293 Nr. 24 EFG 2006 S. 741 Nr. 10 ZAAAB-81192
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.