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Steuerberatungskosten bei Erwerb eines GmbH-Anteils als Betriebsausgaben
Steuerberatungskosten für die Erstellung eines finanziellen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Konzepts beim Erwerb von GmbH-Anteilen stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar und sind nicht als Anschaffungskosten der GmbH-Anteile zu aktivieren (BFH-Az.: VIII R 52/05).