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Zuschuss des Arbeitgebers für zweitägige Betriebsveranstaltung
Ein Zuschuss des Arbeitgebers zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung in eine Gemeinschaftskasse der Arbeitnehmer führt nicht zu Arbeitslohn, wenn der Zuschuss unterhalb der Freigrenze von 110 € (seit 2002) pro Arbeitnehmer liegt. Dies gilt nach dem auch dann, wenn die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung pro Arbeitnehmer infolge des vom Arbeitnehmer getragenen Eigenanteils über der Freigrenze lagen. Für die Berechnung, ob die Freigrenze überschritten ist, sind nur die Aufwendungen des Arbeitgebers, nicht aber auch die des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Offen gelassen hat der BFH, ob eine Zahlung des Zuschusses direkt an den Arbeitnehmer anstatt in die Gemeinschaftskasse des Personalrats zu Arbeitslohn geführt hätte (RiFG Bernd Rä...