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Keine Eigenheimzulage bei Mietkaufverträgen
Bei einem Mietkaufvertrag wird dem Mietkäufer das bebaute Grundstück für einen Zeitraum von ca. 30 Jahren zur Nutzung überlassen (Grundmietzeit). Der Mietkäufer hat an den Überlasser eine Kaution von drei Monatsmieten zu leisten. Darüber hinaus wird in dem Vertrag ein Kaufpreis für das bebaute Grundstück vereinbart.
Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat nunmehr festgestellt, dass ein begünstigtes Objekt i. S. von § 2 EigZulG nur dann vorliegt, wenn der Anspruchsberechtigte bürgerlich-rechtlicher oder aber wirtschaftlicher Eigentümer der angeschafften Wohnung geworden ist. Diese Voraussetzung ist bei Mietkaufverträgen nicht gegeben. Die Eigenheimzulage wird daher nicht gewährt.