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Steuerpflicht von Zinsen ausländischer Lebensversicherungen
In einem Fall vor dem BFH stritten die Beteiligten um die Steuerpflicht von Zinsen aus einer ausländischen Lebensversicherung.
Die Entscheidung: Die Steuerbefreiung für Zinsen aus Lebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG ist nicht an die Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs für die Versicherungsbeiträge geknüpft.
Begründung: Nach Ansicht der obersten Finanzrichter kommt es lediglich darauf an, ob der betreffende Versicherungsvertrag generell zu den einkommensteuerlich begünstigten Vertragstypen gehört. Folglich sei es unschädlich, wenn einer ausländischen Lebensversicherungsgesellschaft die Erlaubnis zum Betrieb eines nach dem Einkommensteuergesetz begünstigten Versicherungszweigs im Inland gerade nicht erteilt worden ist.
Die Steuerbefreiung der Erträge aus Lebensversicherungen ist ab dem weggefallen bzw. eingeschränkt w...