Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 2b EStG bei Rückabwicklungsklauseln
In einer Verfügung der OFD Rheinland ging es um die Frage, ob § 2b EStG anzuwenden ist, wenn Fondsanbieter im Hinblick auf den neuen § 15b EStG Rückabwicklungsklauseln in die Verträge aufgenommen haben und der einzelne Fonds nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 15b EStG fällt.
Entscheidung: Die vertragliche Vereinbarung einer Rückabwicklungsmöglichkeit und deren Darstellung im Prospekt rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Erzielung eines steuerlichen Vorteils i. S. des § 2b EStG im Vordergrund steht, wenn
die Rückabwicklungsmöglichkeit sachlich dargestellt wird und auch im Übrigen
die Voraussetzungen des § 2b EStG nicht vorliegen.