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Entgeltliche Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer
Mit der entgeltlichen Überlassung von Firmenfahrzeugen an seine Arbeitnehmer zur privaten Nutzung erbringt der Arbeitgeber Leistungen gegen Entgelt. Soweit die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers für die Nutzungsüberlassung die Nutzungsgebühr übersteigen, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz, wobei die Nutzungsüberlassung zusätzliches Arbeitsentgelt in Form einer Sachleistung darstellt. Der Wert der von den Arbeitnehmern neben der Nutzungsgebühr erbrachten Arbeitsleistung kann nach lohnsteuerlichen Grundsätzen anhand der 1-v.H.-Methode geschätzt werden. Von der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage dürfen keine Kosten ausgeschieden werden, für die dem Arbeitgeber ein Vorsteuerabzug nicht möglich gewesen ist.