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Vorsteuerabzug beim Kauf von Mobiltelefonen
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug in Rechnungen über Mobiltelefone zur Abwehr von Karussellgeschäften die jedem Gerät vom Hersteller zugeordnete Gerätenummer in der Rechnung oder in einer Anlage zur Rechnung (Lieferschein) angegeben werden muss.