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FG Köln 19.01.2006 10 K 3712/04, NWB direkt 14/2006 S. 6
Kosten eines (Jura-)Erststudiums
Die Kosten eines im Anschluss an das Abitur begonnenen Jura-Studiums sind als – vorweggenommene – Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen.