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Beerdigungskosten eines Nichterben keine außergewöhnliche Belastung
Übernimmt ein Steuerpflichtiger über seinen Erbanteil hinaus die Kosten für die Beerdigung seines Schwiegervaters, sind diese Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da ihm gegenüber den übrigen Erben ein Rückgriffsrecht im Rahmen eines Gesamtschuldnerverhältnisses nach § 426 BGB zusteht.