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BFH 13.12.2005 IX R 14/03, NWB direkt 14/2006 S. 5

Erwerb des Restitutionsanspruchs und spätere Veräußerung des rückübertragenen Grundstücks

Der Erwerb eines Restitutionsanspruchs steht der Anschaffung des von diesem erfassten Grundstücks gleich. Daher ist der entgeltliche Erwerb des Restitutionsanspruchs und die spätere Veräußerung des rückübertragenen Grundstücks grundsätzlich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG anzusehen.