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BFH 26.06.1996 VII R 31/93

Grunderwerbsteuer; | Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners (§ 5 AO)

Die Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners, der nach den Vereinbarungen der Vertragsparteien nicht verpflichtet ist, die GrESt zu tragen, ist als Ermessensentscheidung regelmäßig zu begründen; unterbleibt die Begründung, ist der Steuerbescheid rechtswidrig ().