OFD Magdeburg - S 2176 - 44 - St 215

Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG;
Übergang auf die „Richttafeln 2005 G” von Prof. Klaus Heubeck

(BStBl 2005 I S. 1054)

Zusatz der OFD:

Zur Erläuterung der Rz. 14 des BMF-Schreibens weist die OFD auf Folgendes hin:

Die neuen Richttafeln 2005 G sind als Generationstafeln nach einer neuen Methodik aufgestellt worden. Im Gegensatz zu den bisher für steuerliche Bewertungen maßgeblichen Periodentafeln, bei denen die Sterblichkeit und damit die Lebenserwartung ausschließlich vom Alter und dem Geschlecht des Begünstigten abhingen, ist bei den Generationstafeln für die Sterblichkeit nicht nur das Alter, sondern auch der Geburtsjahrgang maßgeblich. Damit kann die Steigerung der Lebenserwartung sachgerechter in der Bewertung berücksichtigt werden.

Aufgrund der methodischen Umstellung kommt es jedoch bei reinen Rentnerbeständen häufig zu Auflösungen der Pensionsrückstellung, die handelsrechtlich sofort zu vollziehen ist. In der Steuerbilanz ist dem Wertansatz aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes zwar zu folgen; es wird jedoch die Bildung einer gewinnmindernden Rücklage zugelassen.

OFD Magdeburg v. - S 2176 - 44 - St 215

Fundstelle(n):
DStZ 2006 S. 346 Nr. 10
MAAAB-80891