Steuerliche Beurteilung von Ausgleichszahlungen für die Übernahme der Verpflichtung zur Schaffung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen (§ 65 AO)
Zu der Frage, wie die einer steuerbegünstigten Körperschaft zur Verfügung gestellten Mittel für den Ankauf einer Fläche und deren biotopgerechten Gestaltung steuerlich zu behandeln sind, wenn das zahlende gewerbliche Unternehmen damit seiner Verpflichtung zur Schaffung von Ausgleichsflächen für einen Eingriff in die Natur nachkommt, wird gebeten folgende Auffassung zu vertreten:
Die entgeltliche Übernahme der Durchführung der Verpflichtung zur Schaffung von Ausgleichsflächen bei einer gemeinnützigen Körperschaft begründet grundsätzlich einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Im Einzelfall können aber auch die Voraussetzungen für die Annahme eines Zweckbetriebs erfüllt sein. Dies kommt z.B. in Betracht, wenn im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die Gestaltung und Pflege des Biotops weit reichende Maßnahmen des Pflanzen-, Tier- und Artenschutzes, die den fachlichen Hintergrund einer gemeinnützigen Organisation erfordern oder aufgrund ihrer Personalintensität nur unter Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen realistisch finanzierbar sind, hinzukommen.
OFD Frankfurt am Main v. - S 0184 A - 20 - St II 1.03
Fundstelle(n):
HAAAB-80884