Bayerisches Landesamt für Steuern - S 1302 - 3 St 32/St 33

Gegenseitigkeitsfeststellung bei der steuerlichen Behandlung von Luft- und Schifffahrtunternehmen im Verhältnis zu Brasilien

Durch Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien wurde die Gegenseitigkeit der Steuerbefreiungen bei Luft- und Schifffahrtunternehmen auf dem Gebiet der direkten Steuern nach § 49 Absatz 4 Einkommensteuergesetz ab dem festgestellt.

Die Feststellung der Gegenseitigkeit gilt gemäß § 49 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 8 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes, § 2 Absatz 6 des Gewerbesteuergesetzes und § 2 Absatz 3 des Vermögensteuergesetzes für den Bereich der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer.

Sie gilt aufgrund eines Vorbehalts der brasilianischen Seite ausdrücklich nur für juristische Personen.

Dieses Schreiben entspricht dem IV B 3 – S 1302 – 1/06, das im Bundessteuerblatt I veröffentlicht wird.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 1302 - 3 St 32/St 33

Fundstelle(n):
WAAAB-80879