Gesetze: Kombinierte Nomenklatur Position 3004, VO 1789/2003/EG, VO 2658/87/EWG
Zolltarifliche Einreihung von Melatonin Caps
Leitsatz
Dem EuGH wird gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft folgende Frage zur Vorabentscheidung
vorgelegt:
Ist die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 (Amtsblatt Nr. L 281) vom
zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur
sowie den Gemeinsamen Zolltarif dahin auszulegen, dass in Position 3004 Melatoninkapseln, die wegen fehlender arzneimittelrechtlicher
Zulassung als Nahrungsergänzungsmittel aufgemacht sind, einzureihen sind?
Aktenzeichen des EuGH: C-40/06
Fundstelle(n): EAAAB-80752
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