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FG München Beschluss v. - 14 K 2445/05

Gesetze: Kombinierte Nomenklatur Position 3004, VO 1789/2003/EG, VO 2658/87/EWG

Zolltarifliche Einreihung von Melatonin Caps

Leitsatz

Dem EuGH wird gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 (Amtsblatt Nr. L 281) vom zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif dahin auszulegen, dass in Position 3004 Melatoninkapseln, die wegen fehlender arzneimittelrechtlicher Zulassung als Nahrungsergänzungsmittel aufgemacht sind, einzureihen sind?

Aktenzeichen des EuGH: C-40/06

Fundstelle(n):
EAAAB-80752

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